Wie Träume wahr werden…
Auf dieser Seite erfahrt ihr alles, was ihr über unsere Erfüllung von Kinderträumen wissen müsst – von den Voraussetzungen über den organisatorischen Ablauf bis hin zu Fragen zur Anmeldung und Finanzierung.
Danke schon mal für euer Interesse!
Mitgliedschaft
Die regelmäßige Erfüllung von Kinderträumen braucht vor allem regelmäßige Unterstützung. Darum gibt es die Mitgliedschaft. Das heißt: Als Mitglied unterstützt ihr Kinderträume e.V. mit einem einmaligen Jahresbeitrag – ab einer Höhe von 65,- Euro für Privatpersonen und ab 160,- Euro für Unternehmen. Diese Beiträge bilden den jährlichen Grundstock zur Erfüllung von Kinderträumen. Mitglied werden!
Selbstverständlich sind wir berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
Spenden
Natürlich könnt ihr auch einen einmaligen Beitrag leisten.
Entweder ihr benutzt dazu unser Online-Formular oder überweist das Geld auf unser Spendenkonto.
Unsere Bankverbindung:
Kinderträume e.V.
Berliner Volksbank
IBAN: DE 15 1009 0000 5335 3120 09
Oder einfach Online: Jetzt Spenden!
Weitere Ideen, wie Ihr uns unterstützen könnt
Ob einmalig oder regelmäßig, ob finanziell oder persönlich – es gibt viele Möglichkeiten, euch für Kinderträume e.V. zu engagieren.
Feiern für den guten Zweck!
Spenden statt Geschenke: Sie feiern ein Firmenjubiläum oder einen runden Geburtstag und haben schon alles, was Sie brauchen?
Eine Win-win-Situation entsteht für den Gastgeber und die Gäste wenn das Mitfeiern mit der Unterstützung eines guten Zwecks verbunden wird.
Spendenaktionen
Egal, ob Flohmarkt, Kuchenverkauf, Basteln oder Spendenlauf…mit den Klassikern unter den Sammelaktionen lassen sich viele Spenden bei Schulfesten oder zur Weihnachtszeit sammeln.
Hier sind eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Organisiert eine Spendenaktion - wir unterstützen gern mit einer Spendenbox.
Bussgelder und Geldauflagen
Mit der Zuweisung einer Geldauflage tragen Sie als Strafrichter/in, Amts- und Staatsanwalt bzw. -anwältin maßgeblich dazu bei, unsere Arbeit auf nachhaltige Weise zu unterstützen. Dafür danken wir Ihnen herzlich!
Bitte kontaktieren sie uns bei Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Spende im Trauerfall
So kann der Abschied etwas Positives bewirken. Bitten Sie im Sinne eines verstorbenen Menschen anstelle von Trauerkränzen oder Blumengestecken um Spenden für Kinderträume e.V. und setzen Sie so dank der Wunscherfüllungen ein Zeichen für das Leben.
Vermächtnis
Sie wollen die Möglichkeit nutzen und ihr Vermächtnis für die Unterstützung lebensbedrohlich erkrankter Kinder und Jugendlicher einsetzen? Eine Idee, nachhaltig Gutes zu bewirken und fortzuführen, war schon zu Lebzeiten ein wichtiges Anliegen? Dann freuen wir uns sehr über ihre Unterstützung.
Es gibt viele Möglichkeiten, mit dem Testament einen Beitrag zu leisten. Manche unserer Unterstützer halten einen festen finanziellen Betrag im Testament fest, andere setzen den Verein als Gesamterben ein oder bestimmen ihn als Begünstigten ihrer Lebensversicherung. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Grundsätzlich berücksichtigen wir Wünsche, die von lebensbedrohlich erkrankten Kindern und Jugendlichen an uns herangetragen werden. Habt aber bitte Verständnis dafür, dass wir Euren Kindertraum sehr gerne erfüllen, wenn Ihr noch keinen Wunsch bei einer anderen Organisation eingereicht oder erfüllt bekommen habt. Schließlich kann es nur einen Herzenswunsch geben....
Dabei gilt: Jede Anfrage wird garantiert beantwortet!
Es gibt drei wichtige Voraussetzungen, bevor wir aktiv werden:
- Das erkrankte Kind soll – wenn immer es möglich ist – persönlich Kontakt zu uns aufnehmen, das heißt, der Wunsch soll vom Kind selbst ausgesprochen bzw. von Hand beschrieben oder gemalt werden (bei Kleinkindern von einem Erziehungsberechtigten).
Wichtig für uns aber bleibt immer: Was wünscht sich das Kind – und nur das Kind!
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Es muss der Herzenswunsch des Kindes sein, wovon es ja nur einen geben kann! (Es darf also noch kein anderer Wunsch bei einer anderen Organisation eingereicht bzw. von ihr erfüllt worden sein.) Dann sollte der Wunsch in einem Zeitraum von einem Jahr nach der Diagnose bei uns eingereicht werden, denn auch die Vorfreude auf die Wunscherfüllung soll Mut und Kraft geben.
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Die Erfüllung des Wunsches erfolgt in enger Absprache mit den behandelnden Ärzten damit der ersehnte Traum in jeder Hinsicht dem Wohle des Kindes dient.
Für alle betroffenen Kinder:
Schreibt oder malt uns Euren Wunsch. Wir treten dann mit Euch in Kontakt.
Für Angehörige oder Ärzte:
Anruf, Fax, Brief oder E-Mail und wir nehmen – wenn möglich – persönlichen Kontakt mit dem betroffenen Kind auf.
Für alle anderen:
Wer von einem schwer erkrankten Kind weiß, für das wir aktiv werden könnten, der informiert ganz einfach deren Familie von dieser Webseite. Danke!
Hier findet ihr die Adresse vom Kinderträume e.V.
Eigentlich läuft es ab wie beim Doktor: Erst eine sorgfältige Diagnose und Untersuchung und dann die optimale Behandlung und Anwendung. In diesen beiden Phasen läuft jede Erfüllung eines Kindertraums ab.
Phase 1: Hier prüfen wir sehr gewissenhaft,
- ob der Wunsch berechtigt ist ("Erstwunsch", Alter, Art der Erkrankung, Zeitpunkt der Diagnose, familiäre Situation),
- wie das Kind sich die Erfüllung vorstellt (Was wünscht du dir genau? Wann soll es sein? Wen möchtest du dabei haben?) und
- ob die Art des Wunsches bzw. der gesundheitliche Zustand des Kindes die Verwirklichung überhaupt ermöglicht (nach Absprache mit Ärzten und Eltern).
Phase 2: Hier kümmern wir uns verantwortungsvoll um alles, was mit der Traumerfüllung verbunden ist: Ob es um ersehnte Dinge, Erlebnisse oder Begegnungen geht, wir planen, buchen, organisieren, betreuen und begleiten den Kindertraum. Genau so wie das Kind ihn sich erträumt hat. Und so, dass auch für die betroffene Familie die Traumerfüllung zu einem unvergesslichen und – trotz aller Belastungen – freudigen Ereignis wird.
Die Erfüllung der Kinderträume ist für die betroffenen Familien selbstverständlich kostenlos!
Die Traumerfüllungen »leben« alleine von den Spenden aus Mitgliedschaften und Einzelspenden sowie natürlich von den ehrenamtlichen bzw. unentgeltlichen Leistungen all unserer Helfer und Sponsoren.